So ist die Ausbildung aufgebaut

Theorie

Mindestausbildung bei bereits vorhandenem Führerschein

bei Vorbesitz der Klasse B

6 Stunden Grundstoff

18 Stunden klassenspezifischer Unterricht

bei Vorbesitz der Klasse C1

6 Stunden Grundstoff

12 Stunden klassenspezifischer Unterricht

bei Vorbesitz der Klasse D1

6 Stunden Grundstoff

8 Stunden klassenspezifischer Unterricht

bei Vorbesitz der Klasse C

6 Stunden Grundstoff

8 Stunden klassenspezifischer Unterricht


Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen Prüfung

Die Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden.


Praxis

Mindestausbildung bei bereits vorhandenem Führerschein

bei Vorbesitz Klasse C mehr als zwei Jahre

7 Stunden Grundausbildung, 8 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

insgesamt mindestens 22 Stunden

bei Vorbesitz Klasse C bis zwei Jahre

14 Stunden Grundausbildung, 16 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 6 Nachtfahrten

insgesamt mindestens 44 Stunden

bei Vorbesitz Klasse B oder C1 mehr als zwei Jahre

33 Stunden Grundausbildung, 12 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 5 Nachtfahrten

insgesamt mindestens 58 Stunden

bei Vorbesitz Klasse B oder C1 bis zwei Jahre

45 Stunden Grundausbildung, 22 Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten, 8 Nachtfahrten

insgesamt mindestens 89 Stunden

bei Vorbesitz Klasse D1

20 Stunden Grundausbildung, 5 Überlandfahrten, 5 Autobahnfahrten, 5 Nachtfahrten

insgesamt mindestens 35 Stunden


Mindestausbildung beim gemeinsamen Erwerb von Führerschein Klasse B und D

Zuerst muss die Ausbildung der Klasse B erfolgreich absolviert werden. Anschließend kann die Ausbildung für die Klasse D beginnen. Die vorgeschriebene Mindestzahl besteht aus 45 Stunden Grundausbildung, 22 Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten und 8 Nachtfahrten. Die genaue Zahl der Fahrstunden richtet sich nach der Leistung der Fahrschüler.


Prüfungsdauer

Die Prüfung dauert 85 Minuten, davon sind 50 Minuten reine Fahrzeit. Der Rest besteht aus obligatorischen Grundfahraufgaben und Abfahrtskontrolle.

Der Führerschein ist dann auf fünf Jahre befristet. Für die nochmalige Verlängerung braucht man eine Weiterbildung und eine ärztliche Untersuchung beziehungsweise Gutachten.


Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen praktischen Prüfung

Die Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Es sei denn, der Prüfer stimmt einer Fristverkürzung zu. In diesem Fall verpflichtet sich der Fahrschüler, zusätzlich fünf Fahrstunden zu absolvieren.