So ist die Ausbildung aufgebaut
Theorie
Mindestausbildung bei bereits vorhandenem Führerschein
bei Vorbesitz der Klasse B | 6 Stunden Grundstoff | 18 Stunden klassenspezifischer Unterricht |
bei Vorbesitz der Klasse C1 | 6 Stunden Grundstoff | 12 Stunden klassenspezifischer Unterricht |
bei Vorbesitz der Klasse D1 | 6 Stunden Grundstoff | 8 Stunden klassenspezifischer Unterricht |
bei Vorbesitz der Klasse C | 6 Stunden Grundstoff | 8 Stunden klassenspezifischer Unterricht |
Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen theoretischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden.
Praxis
Mindestausbildung bei bereits vorhandenem Führerschein
bei Vorbesitz Klasse C mehr als zwei Jahre | 7 Stunden Grundausbildung, 8 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten | insgesamt mindestens 22 Stunden |
bei Vorbesitz Klasse C bis zwei Jahre | 14 Stunden Grundausbildung, 16 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 6 Nachtfahrten | insgesamt mindestens 44 Stunden |
bei Vorbesitz Klasse B oder C1 mehr als zwei Jahre | 33 Stunden Grundausbildung, 12 Überlandfahrten, 8 Autobahnfahrten, 5 Nachtfahrten | insgesamt mindestens 58 Stunden |
bei Vorbesitz Klasse B oder C1 bis zwei Jahre | 45 Stunden Grundausbildung, 22 Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten, 8 Nachtfahrten | insgesamt mindestens 89 Stunden |
bei Vorbesitz Klasse D1 | 20 Stunden Grundausbildung, 5 Überlandfahrten, 5 Autobahnfahrten, 5 Nachtfahrten | insgesamt mindestens 35 Stunden |
Mindestausbildung beim gemeinsamen Erwerb von Führerschein Klasse B und D
Zuerst muss die Ausbildung der Klasse B erfolgreich absolviert werden. Anschließend kann die Ausbildung für die Klasse D beginnen. Die vorgeschriebene Mindestzahl besteht aus 45 Stunden Grundausbildung, 22 Überlandfahrten, 14 Autobahnfahrten und 8 Nachtfahrten. Die genaue Zahl der Fahrstunden richtet sich nach der Leistung der Fahrschüler.
Prüfungsdauer
Die Prüfung dauert 85 Minuten, davon sind 50 Minuten reine Fahrzeit. Der Rest besteht aus obligatorischen Grundfahraufgaben und Abfahrtskontrolle.
Der Führerschein ist dann auf fünf Jahre befristet. Für die nochmalige Verlängerung braucht man eine Weiterbildung und eine ärztliche Untersuchung beziehungsweise Gutachten.
Wiederholungsfristen einer nicht bestandenen praktischen Prüfung
Die Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Es sei denn, der Prüfer stimmt einer Fristverkürzung zu. In diesem Fall verpflichtet sich der Fahrschüler, zusätzlich fünf Fahrstunden zu absolvieren.